Kindersitz
Kinder sind auf dem Rücksitz generell sicherer aufgehoben als auf dem Beifahrersitz.
Im Gegensatz zu Erwachsenen sind die Muskeln und die Knochenstruktur von Kindern noch nicht voll entwickelt. Kinder sind deshalb einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Um dieses Verletzungsrisiko zu verringern, dürfen Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet, nur in Kindersitzen befördert werden!
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 zu verwenden. Die Norm ECE-R bedeutet:
Regelung der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe - Regulation).
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
ACHTUNG
■ Bei der Verwendung der Kindersitze sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten.
■ Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet, müssen
während der Fahrt in einem körpergerechten Kindersitz gesichert werden, Gruppeneinteilung
der Kindersitze.
■ Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitgenommen
werden.
■ In einem Kindersitz darf nur ein Kind angegurtet werden.
■ Niemals Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen. Bei bestimmten äußeren
klimatischen Bedingungen können im Fahrzeug lebensbedrohende Temperaturen entstehen.
■ Den Kindern auf keinen Fall erlauben, während der Fahrt ungesichert zu sein. Im
Falle eines Unfalls wird das Kind durch das Fahrzeug geschleudert und kann sich
und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verletzen.
■ Wenn Kinder sich während der Fahrt nach vorn lehnen oder eine falsche Sitzposition
einnehmen, setzen sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko
aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz befördert werden -
wenn das Airbag-System auslöst, können diese schwer verletzt oder getötet werden!
■ Es sind unbedingt die Angaben des Kindersitzherstellers zum richtigen Gurtbandverlauf
zu beachten. Falsch angelegte Sicherheitsgurte können selbst bei leichten Unfällen
zu Verletzungen führen.
■ Die Sicherheitsgurte müssen auf richtigen Verlauf überprüft werden. Außerdem ist
darauf zu achten, dass das Gurtband nicht durch scharfkantige Beschläge beschädigt
werden kann.
■ Bei Verwendung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz, in dem das Kind mit dem
Rücken zur Fahrtrichtung sitzt, ist unbedingt der Beifahrer-Frontairbag abzuschalten.
Weitere Informationen, Verwendung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz.
Hinweis
Wir empfehlen, Kindersitze aus dem ŠKODA Original Zubehör zu verwenden. Diese Kindersitze
wurden für die Verwendung in ŠKODA Fahrzeugen entwickelt und geprüft. Sie erfüllen
die Norm ECE-R 44.
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