Fahrzeugbatterie
Bei unsachgemäßer Handhabung der Fahrzeugbatterie kann es zu Beschädigungen kommen, deshalb empfehlen wir, sämtliche Arbeiten an der Fahrzeugbatterie von einem ŠKODA Vertragspartner durchführen zu lassen.
Bei Arbeiten an der Fahrzeugbatterie und an der elektrischen Anlage können Verletzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen. Deshalb müssen die nachfolgend aufgeführten Warnhinweise und die allgemein gültigen Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden.
ACHTUNG
■ Die Batteriesäure ist stark ätzend, sie ist daher äußerst sorgfältig zu
behandeln.
Beim Umgang mit der Fahrzeugbatterie Schutzhandschuhe, Augen- und
Hautschutz tragen. Ätzende Dämpfe in der Luft reizen die Atemwege und führen
zu Bindehaut- und Atemwegentzündungen. Die Batteriesäure ätzt Zahnschmelz,
nach Hautkontakt entstehen tiefe und lange heilende Wunden. Wiederholter
Kontakt mit verdünnten Säuren verursacht Hauterkrankungen (Entzündungen,
Geschwüre, Hautrisse). Bei Berührung mit Wasser verdünnen sich
die Säuren unter erheblicher Wärmeentwicklung.
■ Die Fahrzeugbatterie nicht kippen, denn es kann Batteriesäure aus den
Batterie-
Entgasungsöffnungen herauslaufen. Augen durch Schutzbrille oder
Schutzschild schützen! Es besteht Erblindungsgefahr! Bei Augenkontakt mit
Batteriesäure sofort das betreffende Auge einige Minuten lang mit klarem
Wasser spülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
■ Säurespritzer auf der Haut oder Kleidung mit Seifenlauge möglichst bald
neutralisieren und danach mit viel Wasser nachspülen. Bei verschluckter Säure
sofort den Arzt aufsuchen.
■ Kinder von der Fahrzeugbatterie fernhalten.
■ Beim Laden der Fahrzeugbatterie wird Wasserstoff freigesetzt und es entsteht
ein hochexplosives Knallgasgemisch. Eine Explosion kann auch durch
Funken beim Abklemmen oder Lösen der Kabelstecker bei eingeschalteter
Zündung verursacht werden.
■ Durch Überbrücken der Batteriepole (z. B. durch Metallgegenstände, Leitungen)
entsteht ein Kurzschluss. Eventuelle Folgen bei Kurzschluss: Verschmelzungen
von Bleistegen, Explosion und Batteriebrand, Säurespritzer.
■ Umgang mit offenem Feuer und Licht, Rauchen und Tätigkeiten, bei denen
Funken entstehen, sind verboten. Funkenbildung beim Umgang mit Kabeln
und elektrischen Geräten vermeiden. Bei starken Funken droht
Verletzungsgefahr.
■ Vor allen Arbeiten an der elektrischen Anlage den Motor abstellen, die Zündung
sowie alle elektrischen Verbraucher ausschalten und den Minuspol (-)
der Batterie abklemmen. Wenn man Glühlampen wechseln möchte, reicht es,
die jeweilige Leuchte auszuschalten.
■ Niemals eine gefrorene oder aufgetaute Fahrzeugbatterie aufladen - Explosions-
und Verätzungsgefahr! Eine gefrorene Fahrzeugbatterie austauschen.
■ Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand
verwenden - Explosions- und Verätzungsgefahr.
■ Niemals eine beschädigte Fahrzeugbatterie verwenden - Explosionsgefahr! Eine
beschädigte Fahrzeugbatterie umgehend erneuern.
VORSICHT
■ Die Fahrzeugbatterie darf nur bei ausgeschalteter Zündung abgeklemmt werden,
da die elektrische Anlage (elektronische Bauteile) des Fahrzeugs sonst
beschädigt
werden kann. Beim Abklemmen der Batterie vom Bordnetz zuerst den
Minuspol (-) der Batterie abklemmen. Erst danach den Pluspol (+) abklemmen.
■ Beim Anklemmen der Batterie zuerst den Pluspol (+) und dann den Minuspol (-)
der Batterie anklemmen. Die Anschlusskabel dürfen keinesfalls vertauscht werden
- Kabelbrandgefahr.
■ Darauf achten, dass die Batteriesäure nicht mit der Karosserie in Berührung
kommt, es können Lackschäden entstehen.
■ Um die Fahrzeugbatterie vor UV-Strahlen zu schützen, Batterie nicht dem
direkten
Tageslicht aussetzen.
■ Wird das Fahrzeug für länger als 3 bis 4 Wochen nicht benutzt, kann die
Fahrzeugbatterie
entladen sein. Dies wird dadurch verursacht, dass einige Geräte
auch im Ruhezustand Strom verbrauchen (z. B. Steuergeräte). Das
Batterieentladung
kann verhindert werden, indem der Minuspol der Batterie abgeklemmt oder
die Batterie durchgehend mit sehr geringem Ladestrom aufgeladen wird.
■ Wird das Fahrzeug oft im Kurzstreckenverkehr verwendet, lädt sich die
Fahrzeugbatterie
nicht ausreichend auf und kann entladen werden.
Umwelthinweis
Eine ausgesonderte Fahrzeugbatterie ist ein umweltschädlicher Sonderabfall.
Deshalb muss diese im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen
entsorgt werden.
Hinweis
Fahrzeugbatterien, die älter als 5 Jahre sind, sollte man ersetzen lassen.
Siehe auch:
Übersicht des Kombi-Instruments
Abb. 2 Kombi-Instrument
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
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