Kindersitz
Kinder sind auf dem Rücksitz generell sicherer aufgehoben als auf dem Beifahrersitz.
Im Gegensatz zu Erwachsenen sind die Muskeln und die Knochenstruktur von Kindern noch nicht voll entwickelt. Kinder sind deshalb einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Um dieses Verletzungsrisiko zu verringern, dürfen Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet, nur in Kindersitzen befördert werden!
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 zu verwenden. Die Norm ECE-R bedeutet: Regelung der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe - Regulation).
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
ACHTUNG
■ Bei der Verwendung der Kindersitze sind die nationalen gesetzlichen
Bestimmungen
zu beachten.
■ Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet,
müssen während der Fahrt in einem körpergerechten Kindersitz gesichert
werden, Gruppeneinteilung der Kindersitze.
■ Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitgenommen
werden.
■ In einem Kindersitz darf nur ein Kind angegurtet werden.
■ Niemals Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen. Bei bestimmten
äußeren klimatischen Bedingungen können im Fahrzeug lebensbedrohende
Temperaturen entstehen.
■ Den Kindern auf keinen Fall erlauben, während der Fahrt ungesichert zu
sein. Im Falle eines Unfalls wird das Kind durch das Fahrzeug geschleudert
und kann sich und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verletzen.
■ Wenn Kinder sich während der Fahrt nach vorn lehnen oder eine falsche
Sitzposition einnehmen, setzen sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten
Verletzungsrisiko aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz
befördert werden - wenn das Airbag-System auslöst, können diese schwer
verletzt oder getötet werden!
■ Es sind unbedingt die Angaben des Kindersitzherstellers zum richtigen
Gurtbandverlauf
zu beachten. Falsch angelegte Sicherheitsgurte können selbst
bei leichten Unfällen zu Verletzungen führen.
■ Die Sicherheitsgurte müssen auf richtigen Verlauf überprüft werden. Außerdem
ist darauf zu achten, dass das Gurtband nicht durch scharfkantige Beschläge
beschädigt werden kann.
■ Bei Verwendung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz, in dem das Kind
mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt, ist unbedingt der Beifahrer-Frontairbag
abzuschalten. Weitere Informationen, Verwendung des Kindersitzes
auf dem Beifahrersitz.
Hinweis
Wir empfehlen, Kindersitze aus dem ŠKODA Original Zubehör zu verwenden. Diese
Kindersitze wurden für die Verwendung in ŠKODA Fahrzeugen entwickelt und
geprüft. Sie erfüllen die Norm ECE-R 44.
Siehe auch:
Neue Bremsbeläge
Neue Bremsbeläge haben anfangs noch keine volle Bremswirkung. Die Bremsbeläge
müssen sich erst ?einschleifen?. Während der ersten ca. 200 km besonders
vorsichtig fahren. ...
Brillenfach
Abb. 52 Ausschnitt des Dachhimmels: Brillenfach
? Auf den Deckel des Brillenfachs drücken, das Fach klappt herunter ? Abb.
52.
ACHTUNG
Das Fach darf nur zum Herausnehmen oder Hineinlegen ...
Gepäckraumklappe
Abb. 15 Gepäckraumklappe entriegeln
Nach dem Entriegeln des Fahrzeugs kann die Klappe durch Drücken des
Handgriffs
oberhalb des Kennzeichens geöffnet werden.
Öffnen
? Auf ...